Nach § 17 der Satzung der Volkshochschule Wilster e. V. beschließt der Vorstand nachstehende Entgeltordnung:
§ 1 Entgelt
(1) Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der VHS sind Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung zu zahlen.
(2) Der Leiter der VHS kann verfügen, dass Einzelveranstaltungen entgeltfrei bleiben.
§ 2 Höhe der Teilnehmerentgelte
(1) Es werden jeweils die für das geltende Semester im Arbeitsplan ausgewiesenen Entgelte erhoben. Die Entgelte betragen, soweit nicht besondere Bestimmungen dieser Entgeltordnung zu berücksichtigen sind, für:
(2) Einzelvorträge, einzelne Abende einer Vortragsreihe .....3 € bis 8 € je Veranstaltung
(3) Kurse...............................................................................5 € / Doppelstunde
(4) FK 100 Fotoclub..............................................................7 € VHS-Mitgliedsbeitrag
(5) FK 200 Square Dance.....................................................7 €
(10) Für Besichtigungsfahrten, Wanderungen und Reisen werden kostendeckende Beiträge erhoben.
(11) Auch der verspätete Eintritt in einen Kurs bedingt die volle Gebühr.
(12) Im Arbeitsplan können abweichende Entgelte festgelegt werden.
§ 3 Sonstige Entgelte
(1) Für zusätzliche Leistungen der VHS (Benutzung / Ausleihe von Geräten, Werkmaterial o.ä.) sind Zuschläge zu den Teilnehmerentgelten zu entrichten.
(2) Unterrichtsmittel und Materialkosten sind nicht im Entgelt enthalten und werden mit der Dozentin / dem Dozenten abgerechnet.
§ 4 Ermäßigung und Befreiung von Teilnehmerentgelten
(1) Mitglieder der VHS Wilster e.V. und schulpflichtige Jugendliche zahlen bei Kursen ein ermäßigtes Teilnehmerentgelt.
(2) Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen bei Kursen eine Ermäßigung bis zu 50\\\\\% des Entgeltes.
(3) Auf begründeten Antrag kann der Leiter der VHS auch in anderen Fällen Entgeltermäßigung oder -befreiung bewilligen.
§ 5 Zahlungsweise
(1) Die Teilnehmerentgelte bei Kursen sind bis zur zweiten Veranstaltung zu überweisen.
(2) Bei Kurzkursen (bis 3 Veranstaltungen), bei Kinderkursen oder bei extra im Arbeitsplan ausgewiesenen Kursen werden die Entgelte am ersten Abend in bar erhoben.
(3) Bei Einzelveranstaltungen sind die Beiträge vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, bei eintägigen Bildungsfahrten eine Woche im Voraus als verbindliche Anmeldung.
§ 6 Entgeltrückzahlung
(1) Eine Erstattung eingezahlter Teilnehmergebühren erfolgt grundsätzlich nicht.
(2) Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS lediglich als Vermittler handelt, ist beim Rücktritt eines Teilnehmers derjenige Betrag zu erheben bzw. vom eingezahlten Teilnehmerentgelt einzubehalten, der der VHS für den zurückgetretenen Teilnehmer in Rechnung gestellt worden ist.
§ 7 Anerkennung
Die Bestimmungen der Entgeltordnung gelten mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der VHS Wilster e.V., auch bei persönlicher oder telefonischer Anmeldung, als anerkannt.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Entgeltordnungen außer Kraft.
Wilster, 24. Januar 2023 Der Vorstand
E-Mail: info@vhs-wilster.de
Bankverbindung:
Sparkasse Westholstein
IBAN:
DE73 2225 0020 0070 0043 48
Geschäftsführerin:
Sabine Kolz
Klosterhof 31
25554 Wilster
privat: 04823 9224940
Vorstand:
Leiter und Vorsitzender:
Stephan Brüggemann, Beidenfleth
Stellvertretende Vorsitzende:
Kerstin Scheer, Itzehoe
Beisitzerin:
Tina Peters, Wilster
Weitere Vorstandsmitglieder:
Ein/e VertreterIn der Stadt Wilster, des Amtes Wilstermarsch und des Schulverbandes Wilstermarsch
Mitgliedschaft
Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit der VHS durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen.
Der Jahresbeitrag beträgt nur 7 Euro
(Natürlich dürfen Sie diesen gern auch höher festsetzen)
Mitglied werden in der VHS Wilster e.V.
Anmeldung direkt über:
info@vhs-wilster.de
Mitglieder können zu ermäßigten Gebühren an den Kursen teilnehmen.