E N T G E L T O R D N U N G
der Volkshochschule Wilster e. V.

Nach § 17 der Satzung der Volkshochschule Wilster e. V. beschließt der Vorstand nachstehende Entgeltordnung:

 

§ 1 Entgelt

(1) Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der VHS sind Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung zu zahlen.

(2)  Der Leiter der VHS kann verfügen, dass Einzelveranstaltungen entgeltfrei bleiben.

§ 2 Höhe der Teilnehmerentgelte

(1)  Es werden jeweils die für das geltende Semester im Arbeitsplan ausgewiesenen Entgelte erhoben. Die Entgelte betragen, soweit nicht besondere Bestimmungen dieser Entgeltordnung zu berücksichtigen sind, für:

1.     Einzelvorträge, einzelne Abende einer Vortragsreihe                 3 € bis 8 € je Veranstaltung

2.     Kurse........................................................................ mindestens 3 € / Doppelstunde

3.     FK 200 (Square Dance)............................................. 7 € / 3,50 € (Erwachsene/Jugendliche)

4.     FK 300 (Briefmarken- und Münzenfreunde)............. frei

5.     FK 400/401 (Kochclub)............................................ 5,50 € je Abend und 7 € VHS-Mitgliedsbeitrag

6.     FK 500 (Gitarrenclub).............................................. 25 € je Semester

7.     Für Besichtigungsfahrten, Wanderungen und Reisen werden kostendeckende Unkostenbeiträge erhoben.

(2)  Auch der verspätete Eintritt in einen Kurs bedingt die volle Gebühr.

§ 3 Sonstige Entgelte

(1). Für zusätzliche Leistungen der VHS (Benutzung /Ausleihe von Geräten, Werkmaterial o.ä.) sind Zuschläge zu den Teilnehmerentgelten zu entrichten.

(2)... Unterrichtsmittel und Materialkosten sind nicht im Entgelt enthalten und werden mit
der Dozentin / dem Dozenten abgerechnet.

§ 4 Ermäßigung und Befreiung von Teilnehmerentgelten

(1)... Mitglieder der VHS Wilster e.V. und schulpflichtige Jugendliche zahlen bei Kursen ein um 10% ermäßigtes Teilnehmerentgelt.

(2). Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII halten nach Vorlage entsprechender Bescheinigungen bei Kursen eine Ermäßigung bis zu 50% des Entgeltes.

(3)... Auf begründeten Antrag kann der Leiter der VHS auch in anderen Fällen Entgeltermäßigung oder -befreiung bewilligen.

§ 5 Zahlungsweise

(1). Die Teilnehmerentgelte bei Kursen sind bis zur zweiten Veranstaltung zu überweisen.

(2). Bei Kurzkursen (bis 3 Veranstaltungen), bei Kinderkursen oder bei extra im Arbeitsplan ausgewiesenen Kursen werden die Entgelte am ersten Veranstaltungstag in bar erhoben.

(3). Bei Einzelveranstaltungen sind die Beiträge vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, bei eintägigen
Bildungsfahrten eine Woche im Voraus als verbindliche Anmeldung.

§ 6 Entgeltrückzahlung

 (1) Eine Erstattung eingezahlter Teilnehmergebühren erfolgt grundsätzlich nicht.

(2). Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS lediglich als Vermittler handelt, ist beim Rücktritt eines
Teilnehmers derjenige Betrag zu erheben bzw. vom eingezahlten Teilnehmerentgelt einzubehalten,
der der VHS für den zurückgetretenen Teilnehmer in Rechnung gestellt worden ist.

§ 7 Anerkennung

Die Bestimmungen der Entgeltordnung gelten mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der VHS Wilster e.V., auch bei persönlicher oder telefonischer Anmeldung, als anerkannt.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Entgeltordnungen außer Kraft.

Wilster, 14. Dezember 2009                                                                                  Der Vorstand