Nach § 17 der Satzung der Volkshochschule Wilster e. V. beschließt der Vorstand nachstehende Entgeltordnung:
§ 1 Entgelt
(1)
Für die Teilnahme an Kursen und
Veranstaltungen der VHS sind Entgelte nach den Bestimmungen dieser
Entgeltordnung zu zahlen.
(2) Der Leiter der VHS kann verfügen, dass
Einzelveranstaltungen entgeltfrei bleiben.
§
2 Höhe der Teilnehmerentgelte
(1) Es werden jeweils die für das geltende Semester im
Arbeitsplan ausgewiesenen Entgelte erhoben. Die Entgelte betragen, soweit nicht
besondere Bestimmungen dieser Entgeltordnung zu berücksichtigen sind, für:
1. Einzelvorträge,
einzelne Abende einer Vortragsreihe 3
€ bis 8 € je Veranstaltung
2. Kurse........................................................................ mindestens
3 € / Doppelstunde
3. FK
200 (Square Dance)............................................. 7
€ / 3,50 € (Erwachsene/Jugendliche)
4. FK
300 (Briefmarken- und Münzenfreunde)............. frei
5. FK
400/401 (Kochclub)............................................ 5,50
€ je Abend und 7 € VHS-Mitgliedsbeitrag
6. FK
500 (Gitarrenclub).............................................. 25
€ je Semester
7.
Für Besichtigungsfahrten,
Wanderungen und Reisen werden kostendeckende Unkostenbeiträge erhoben.
(2) Auch der verspätete Eintritt in einen Kurs bedingt die
volle Gebühr.
§ 3 Sonstige Entgelte
(1). Für
zusätzliche Leistungen der VHS (Benutzung /Ausleihe von Geräten, Werkmaterial o.ä.) sind Zuschläge zu den Teilnehmerentgelten zu entrichten.
(2)... Unterrichtsmittel
und Materialkosten sind nicht im Entgelt enthalten und werden mit
der Dozentin / dem Dozenten abgerechnet.
§ 4 Ermäßigung und Befreiung von Teilnehmerentgelten
(1)... Mitglieder der VHS Wilster e.V. und schulpflichtige
Jugendliche zahlen bei Kursen ein um 10% ermäßigtes Teilnehmerentgelt.
(2). Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II und dem SGB
XII halten nach Vorlage
entsprechender Bescheinigungen bei Kursen eine Ermäßigung bis zu 50% des
Entgeltes.
(3)... Auf begründeten Antrag kann der Leiter der VHS auch in
anderen Fällen Entgeltermäßigung oder -befreiung bewilligen.
§ 5 Zahlungsweise
(1). Die
Teilnehmerentgelte bei Kursen sind bis zur zweiten Veranstaltung zu überweisen.
(2). Bei
Kurzkursen (bis 3 Veranstaltungen), bei Kinderkursen oder bei extra im
Arbeitsplan ausgewiesenen Kursen werden die Entgelte am ersten
Veranstaltungstag in bar erhoben.
(3). Bei Einzelveranstaltungen sind die
Beiträge vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, bei eintägigen
Bildungsfahrten eine Woche im Voraus als verbindliche Anmeldung.
§ 6 Entgeltrückzahlung
(1) Eine Erstattung eingezahlter
Teilnehmergebühren erfolgt grundsätzlich nicht.
(2). Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS
lediglich als Vermittler handelt, ist beim Rücktritt eines
Teilnehmers derjenige Betrag zu erheben bzw. vom eingezahlten Teilnehmerentgelt
einzubehalten,
der der VHS für den zurückgetretenen Teilnehmer in Rechnung gestellt worden
ist.
§ 7 Anerkennung
Die
Bestimmungen der Entgeltordnung gelten mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung
der VHS Wilster e.V., auch bei persönlicher oder telefonischer Anmeldung, als
anerkannt.
§ 8 Inkrafttreten
Diese
Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten alle
bisherigen Entgeltordnungen außer Kraft.
Wilster,
14. Dezember 2009 Der
Vorstand